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Vorratsdatenspeicherung

Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD wurde die Datenspeicherung aller Verbindungsdaten von Internet, Telefon Handy und Email für die letzten 6 Monate so gut, wie beschlossen. Die zweite Lesung ist Anfang November zu erwarten. Mittels Vorratsdatenspeicherung ist es Behörden möglich, ein genaues Kommunikationsprotokoll eines jeden Bürgers der Bundesrepublik zu erstellen, vollständiger sogar, als dieser es für sich selbst könnte. Wissen Sie, mit wem Sie heute vor 6 Monaten telefonierten und ob diese Person nicht vielleicht schon polizeilich aufgefallen und welchen Glaubens sie ist ?

Das von der Politik mit dem verharmlosenden Begriff Vorratsdatenspeicherung benannte Gesetz bedeutet für Unternehmen die Transparenz aller Wirtschaftsbeziehungen und Geschäftsanbahnungen. Ein Gut, dass Firmen mit hohen finanziellem und personellem Aufwand vor unberechtigtem Zugriff zu schützen versuchen.
Die geplanten Überwachungsmaßnahmen greifen aber auch direkt in das Privatsphäre aller Bürger ein: Jegliche kommunikativen, privaten Beziehungen und deren Intensitäten werden nachvollziehbar. Datenschützer laufen gegen diese neue Praxis Sturm, denn ein großer Teil des Privatlebens und der privaten Kommunikation finden über das Internet statt. Auch die individuellen Interessen, Vorlieben und religiösen/politischen Ausrichtungen sind nun eindeutig feststellbar. Bei Handy- und SMS- Kommunikation wird zusätzlich auch der Standort protokolliert. Damit wird von jedem Bürger mit eingeschaltetem Handy ein Bewegungsprotokoll erstellt. Mit anderen Worten: Mit Hilfe des neuen Gesetzes, für dass sich die Bundesregierung in Europa stark machte, wird nicht nur eine allumfassende Überwachung jedes Individuums möglich, sondern sogar Realität. Viele Bürger denken, wer sich nichts zu Schulden kommen lasse, hat nichts zu befürchten. Das entbehrt nicht einer gewissen Logik, ist jedoch eine gefährliche Annahme. Heute kann niemand, nicht einmal die derzeitige Regierung, die künftigen Auswirkungen eines solchen Gesetzes wirklich abschätzen. Betrachtet man den gewaltigen Fortschritt der Datenverarbeitung in den letzten 20 Jahren und daneben die Verschärfungen der Sicherheitsgesetze in unserem Lande, erhält man einen Eindruck, wie die Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten aussehen könnte.

Es ist ein Phänomen, wie der September 2001 die Einstellung der Bundesbürger zur eigenen Privatsphäre beeinflusst hat. Wenn man an die energischen Boykotts der Volkszählung in den 80ern zurückdenkt, die nach heutigen Maßstäben geradezu harmlose Informationen umfasste, verwundert es schon sehr, dass den neuen Sicherheitsgesetzen mit ihren schweren Eingriffen in die Intimsphäre so wenig Kritik und Widerstand entgegen gesetzt wird.

Sicher, die Ereignisse im September 2001 haben zu einer neuen Qualität des Sicherheitsbedürfnisses in der Bevölkerung geführt, doch die einzige Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt werden sollte, ist, ob derartige Einschränkungen der Freiheit wirklich gerechtfertigt sind, und ob solche Maßnahmen wirklich erheblich zur Senkung des persönlichen Risikos dienen können. Fachleute betonen, dass sich diejenigen, auf die diese Maßnahmen primär abzielen sollen, sich auf die geänderte Lage einstellen werden und geeignete Anonymisierungs- und Verschlüsselungstools verwenden werden, so dass hier die Überwachungen ins Leere laufen werden. Datenschützer und Bürgerrechtler befürchten, dass die Angst vor Repressalien künftig zur Zurückhaltung des einzelnen Bürgers bei der Vertretung seiner Interessen im politischen und öffentlichen Leben führen könnte. Brisant macht die Vorratsdatenspeicherung nicht nur jetzt die Tauglichkeit zur automatisierten Massenverarbeitung (Raster), sondern auch die mögliche Verknüpfung mit anderen staatlichen Mechanismen und Datenbeständen, wie: RFID-Ausweis/Reisepass, Onlinedurchsuchung, Daten der Finanzbehörden, Fluggastdaten, polizeiliche Indexdateien, Bankkontenzugriff, Meldedaten usw. Das beste Beispiel ist allerdings das Streben des Bundesinnenminsters Schäuble nach Zugriff auf die Daten der LKW-Maut zur Terrorbekämpfung: Bei Einführung dieser Abrechnung beschwichtigte der damalige Bundesverkehrsminister Stolpe noch, derlei sei nicht geplant. Wie glaubwürdig sind dann ähnliche Beteuerungen, die neuen Möglichkeiten der Überwachung nicht gegen die Bürger einzusetzen?

Was wir auch nicht vergessen sollten: Die neuen Gesetze führen für den Steuerzahlen zu nicht unerheblichen Kosten und zu Preiserhöhungen z.B. bei den Providern (Handy, Internet, Festnetz etc.). Diese Kosten sind in der Gesundheitsversorgung besser angelegt. Effektivere Medizin kann sicherlich weitaus mehr Leben retten, als zweifelhafte Sicherheitsgesetze.
Derzeit laufen beim Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Klagen. Die Entscheidungen und deren Einflüsse auf die Umsetzung der neuen Bestimmungen bleiben abzuwarten.

Weiterführende Informationen sind unter www.vorratsdatenspeicherung.de erhältlich.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen folgende Internetseite ans Herz legen: PANOPTI. Hier wird sehr anschaulich die Problematik des Datenschutzes und deren Einfuß auf das alltägliche Leben aufgezeigt.
( C. Furchtmann / 01.11.2007 )

 

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