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Softwarepatente

Anfang Juli 2005 lehnte das EU-Parlament mit einer Mehrheit von 95% eine Richtlinie zur Patentierung von Software ab. Bemerkenswerterweise brauchte es dazu der politischen Kehrtwende der ursprünglich für die Verabschiedung eingetretenen Konservativen und Neo-Liberalen. Eine vernünftige Entscheidung unter dem Gesichtspunkt einer Meldung vom 14. Mai 2007, dass nach Auffassung Redmonder Rechtsanwälte durch Open-Source-Software 235 auf Microsoft zugelassene Patente verletzt werden.

Ursprünglich hieß es, Microsoft lasse sich Softwarepatente in den USA ausstellen, um die vor Patentierung durch Abzocker zu schützen. Im Fall Open Source sind sie nun selbst der Abzocker, schlossen sie doch im vergangenen Jahr ein Geschäft mit Novell, dem Aufkäufer von SuSE Linux, das Novell die Nutzung von "Microsoft-Technologie" im Linux erlaubt - natürlch gegen bare Münze. In den USA geht das, in Europa nicht. Und das ist auch nach inzwischen einhelliger Auffassung innerhalb des EU-Parlaments gut so.

Natürlich sind erstellte Werke auch in Europa geschützt - durch das Urheberrecht. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Das Urheberrecht schützt lediglich das einzelne Werk, also die Software selbst. Nicht geschützt hingegen sind die Verfahrensweisen, durch die die Software ihren Zweck erfüllt. Ein Fakt, das in Europa von Seiten der großen Konzerne, Lobbyisten der EU-Parlamentarier, gern geändert werden würde, denn sie sehen darin ungenutzte Einnahmemöglichkeiten (auch wenn sie es so verkaufen, dass es für sie Verlust bedeuten würde, wenn sie diese Ansprüche nicht durchsetzen könnten). Einerseits auf die gleiche Art und Weise, wie in den USA zwischen Microsoft und Novell paktiert wurde. Andererseits aber auch als klares Druckmittel gegen die Konkurrenz, denn wer ein Patent hält, kann selbst entscheiden, wem er die Nutzung lizensiert, und jede Lizenz bringt Geld ein.

Für die großen Konzerne unter sich mag das kein großes Drama sein - auf Augenhöhe einigen die sich untereinander mit einem Nullsummenspiel. Schlecht wird das für die kleineren Softwarehäuser. Kleine und mittelständische Softwareentwickler sind wirtschaftlich selten in der Lage, Lizenz- oder Prozesskosten tragen zu können, selbst wenn ein Patent unberechtigt erteilt wurde. Auch ihre Kunden hätten darunter zu leiden, vor allem die Unternehmen, deren Bedürfnisse über das Angebot von Standardsoftware weit hinaus gehen.

Größtes Übel sind vor allem Trivialpatente, die einfachste, nicht umgehbare Techniken gegen unlizensierte Nutzung schützen - stellen Sie sich vor, Apple hielte ein Patent, mit dem eine Schaltfläche mit einem Mauscursor gedrückt wird und eine Aktion ausgelöst wird! Für alle Nicht-Apple-Nutzer würde das eine umständlichere Bedienung oder teurere Software bedeuten. Selbst die Schaltflächen in Ihrem Browser wären damit geschützt! Ein solches Patent gab es bis 2003, gehalten von IBM: Auf den Fortschrittsbalken, wie er beim Laden von Internetseiten in der Statusleiste Ihres Browsers vorkommt. Derzeit hält Microsoft in den USA unter anderem ein Patent auf den Prozess des Doppelklicks.

Die Firma Xerox hatte seinerzeit die grafische Oberfläche erfunden, aber Geld damit verdienen hauptsächlich Microsoft und Apple, nämlich mit ihren Betriebssystemen. Natürlich wäre Xerox, dem Argument der Patentbefürworter folgend, mit einem Patent gut gefahren, aber wäre das auch gut für die Allgemeinheit gewesen? Immerhin hätten Microsoft und Apple - und damit auch die Käufer ihrer Betriebssysteme - die Lizenzkosten dafür zahlen müssen, und die Oberflächen KDE und Gnome für Linux gäbe es gar nicht erst.

In erster Linie schaffen und stützten Softwarepatente klar verteilte Monopole, deshalb möchten die Lobbies diese auch einführen. Derzeit gibt es bereits geschätzte 30.000 Softwarepatente. Die 2005 ergangene, parlamentarische Entscheidung hat ihre Durchsetzbarkeit in Europa jedoch verhindert - zunächst. Das heißt nicht, dass das einzelne Werk ungeschützt sei. Die Entscheidung gegen die Richtlinie hat lediglich dafür gesorgt, dass Wettbewerb möglich bleibt, auch mit Open-Source-Produkten. Das Problem jedoch bleibt weiterhin bestehen: Solche Patente wurden erteilt und könnten durch nachträgliche Änderungen des europäischen Patentrechtes Verletzungen, wie sie der Europarat und die EU-Kommission angestrebt hatten, klagefähig werden.
( H. Furchtmann / 01.05.2007 )

 

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